mehr ...
„Derzeit wird ein erster Vorentwurf für einen Bebauungsplan für den Neubau des Uniklinikums als Grundlage für den Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanungsverfahren durch den Stadtrat der Stadt Augsburg erarbeitet. Dieser Aufstellungsbeschluss ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen“, erklärt die Sprecherin des staatlichen Bauamts. Dann hätten wieder die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Nachbarstädte das Wort. „Unmittelbar im Anschluss daran findet die sogenannte frühzeitige formelle Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, also auch der Städte Neusäß und Stadtbergen, statt. Mit dieser können und sollen bereits alle Aspekte zum Entwurf eingebracht werden und nach einer Erörterung und Abwägung aller Stellungnahmen in die weitere Planung des Bebauungsplans einfließen.“ Ziel sei es, bereits in diesem sehr frühen Stadium des Bauleitplanverfahrens möglichst alle Belange zu berücksichtigen und abzuwägen, sodass der dann überarbeitete Bebauungsplanentwurf mit Billigungsbeschluss des Stadtrats der Stadt Augsburg verabschiedet und nach einer nochmaligen öffentlichen Auslegung und formellen Beteiligung schließlich nach endgültiger Ausarbeitung als Satzung beschlossen werden kann, so die Hoffnung im staatlichen Bauamt. Anschließend erfolgt die Genehmigung des Bebauungsplans durch die Regierung von Schwaben und die formale Bekanntmachung, mit der die Rechtskraft eintritt. Das wird jedoch aufgrund notwendiger Bearbeitungs- und Auslegungsfristen voraussichtlich nicht vor 2028 sein.“
Dies ist nach Auffassung des BUND Naturschutz jedoch zu spät. Auf der am vergangenen Montag (5.5.2025) nunmehr dritten Infoveranstaltung der Uniklinik Augsburg (nach Neusäß und Stadtbergen endlich auch in Augsburg im AZ-Kundencenter) äußerte sich Dr. Dietmar Kuhlmann, Sprecher vom BUND Naturschutz Ortgruppe Neusäß, dazu nochmals entsprechend kritisch, aber gleichsam konstruktiv. Dieser kurze, prägnante und wichtige Redebeitrag ist im pdf-Format untenstehend downloadbar.
»
2025-05-05_Redebeitrag_Infoveranstaltung.pdf (PDF)