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Die Regierung lehnt das Ansinnen ab und beruft sich dabei auf das Bayerische Landesplanungsgesetz: Dort gilt die höhere Hürde einer „erheblichen überörtlichen Raumbedeutsamkeit“ zur Einleitung des Verfahrens. Eine Prüfung von Alternativstandorten ist nur vorgesehen, wenn diese vom Vorhabenträger, dem Freistaat Bayern, selbst eingebracht werden. Nach Auffassung des BUND Naturschutz stützt sich die Behörde damit auf eine überholte Rechtslage – denn seit September 2023 schreibt das geänderte Raumordnungsgesetz des Bundes vor, dass eine Raumverträglichkeitsprüfung bereits bei „überörtlicher Raumbedeutsamkeit“ einzuleiten ist und dabei auch Alternativen berücksichtigt werden müssen, die der Vorhabenträger nicht (mehr) verfolgt.
Diese Haltung der Regierung von Schwaben ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern hat auch gravierende Folgen für die Öffentlichkeit und die betroffenen Nachbarkommunen Neusäß und Stadtbergen: Ein Verfahren, das eigentlich dazu dient, fachliche und räumliche Konflikte frühzeitig zu erkennen, Lösungswege aufzuzeigen und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, wird auf diese Weise blockiert. Höhere Hürden und das Ausschließen von Alternativen beschneiden die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit bei einem Großprojekt von regionaler Bedeutung.
Die vollständige Pressemitteilung des BUND Naturschutz ist untenstehenden im pdf-Format downloadbar.
Weiter Informationen zur BN-Petition unter: https://openpetition.de/uka
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BN-Pressemitteilung_15-8-2025.pdf (PDF)