4.3.2026 (ca)
Der Deutsche Alpenverein (DAV) hat vor kurzem (24.2.2026) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) der Bundesregierung veröffentlicht. Der DAV erkennt das Ziel an, Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten. Der vorliegende Entwurf geht jedoch deutlich über eine Verfahrensmodernisierung hinaus und führt an zentralen Stellen zu einer strukturellen Schwächung von Umweltstandards und Beteiligungsrechten.
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Besonders kritisch bewertet der DAV die geplante Neuregelung des Erörterungstermins im Verwaltungsverfahrensrecht. Künftig könnte eine solche Erörterung nur noch stattfinden, wenn sie aus Sicht der Behörde „erforderlich“ ist. Damit würde ein bislang zentrales Instrument der Transparenz und Konfliktlösung zu einer Ermessensentscheidung. Der DAV warnt: Die Erörterung ist kein formaler Zwischenschritt, sondern wesentlich für die fachliche Klärung komplexer Sachverhalte, die Transparenz der Abwägung und die Akzeptanz großer Infrastrukturprojekte. Ihr Wegfall würde Verfahren nicht beschleunigen, sondern Konflikte lediglich verlagern. Der Gesetzentwurf stuft unter anderem Autobahnen, vierspurige Bundesstraßen, Schienenwege und weitere Verkehrsinfrastruktur pauschal als im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegend ein. Eine solche generelle Privilegierung ganzer Vorhabenkategorien verschiebt das Abwägungssystem strukturell zulasten von Natur- und Umweltschutz.
Den gesamten Beitrag lesen und die DAV-Stellungnahme im Wortlaut unter:
https://www.alpenverein.de/verband/presse/pressemeldungen/infrastruktur-zukunftsgesetz-dav-warnt-vor-absenkung-von-umweltstandards-und-beteiligungsrechten